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BERUFLICHE WEITERBILDUNG
UMFANG | ANGEBOTE

UMFANG

Die berufliche Weiterbildung Grundlagen der Atempädagogik und Atemtherapie – Basisstufe umfasst insgesamt 150 Unterrichtsstunden in Gruppenarbeit und 15 Sunden in Einzelarbeit/Atembehandlung.

Die berufliche Weiterbildung Grundlagen der Atempädagogik und Atemtherapie – Aufbaustufe entspricht in Umfang und Dauer der Basisstufe.


Umfang jeweils

  • 3 Wochenendveranstaltungen
    Atem – Rhythmus des Lebens Grundlagen der Atemtherapie und Atempädagogik (à 14 US): 42 US

  • 4 Tagesveranstaltungen (samstags)
    Mit allen Sinnen Der fließenden Bewegung des Atems folgen
    (à 8 US): 32 US

  • 18 x Atemgruppe (à 3 US): 54 US

  • 5 x Supervision
    Hände und Berührung, Wahrnehmung des Atemgeschehens in der Arbeit mit einem Partner (à 3 US): 15 US

  • 1 Tagesveranstaltung
    Abschluss/Prüfung (à 7 US)

  • 15 Stunden Einzelarbeit/Atembehandlung


Arbeitsformen

Die Weiterbildungen gliedern sich in Atempädagogik und Atemthe-rapie in der Gruppen- und Einzelarbeit. Die TeilnehmerInnen dokumentieren die Atemarbeit und -erfahrung in einem Studienbuch. Eigenständige Atemarbeit und das Arbeiten in einer Peergruppe begleiten die gesamte Weiterbildung.

Abschluss und Prüfung mit Zertifikat des Atemzentrum Dortmund

  • Nachweis der Weiterbildung durch das Studienbuch

  • schriftliche Arbeit (ca. 5 Seiten Basisstufe/ ca. 10 Seiten Aufbaustufe) über ein gewähltes Thema aus der Atemtherapie und Atempädagogik

  • Anleiten einer grundlegenden Atemarbeit in der Gruppe. Die berufsbegleitende Weiterbildung endet mit der Vergabe einer Urkunde des Atemzentrums Dortmund.

An folgenden Terminen besteht die Möglichkeiten die Atemtherapie und Atempädagogik in der praktischen Erfahrung kennen zu lernen, bzw. in die Weiterbildung einzusteigen: Bitte schauen Sie unter Angebote

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Bildungs-Schecks
Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Fortbildungskosten bis zu max. 50%, höchstens jedoch seit Sept. 2013 2000 € pro Bildungsscheck. Ob Sie einen Bildungsscheck einsetzen können und welche Beratungsstellen in Ihrer Nähe liegen, erfahren Sie auf der Seite des www.mags.nrw.de

Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Einen Prämiengutschein in Höhe von 50% der Fortbildungskosten, max. aber 500 EURO können Erwerbstä-tige erhalten, mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Hotline 0800 - 2623 000 oder über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht nicht verloren. Damit können Sie längerfristige und oft auch finanziell aufwendige Fortbildungen leichter finanzieren. Einkommensgrenzen gelten hier nicht. Sie können Weiterbildungssparen auch mit dem Prämiengutschein kombinieren – also mit dem Prämiengutschein die Kosten reduzieren und den Rest über Weiterbildungssparen finanzieren. Genaueres hierzu erfahren Sie über www.bildungspraemie.info oder in der persönlichen Prä-mienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen


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