FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Bildungs-Schecks
Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Fortbildungskosten bis zu max. 50%, höchstens jedoch seit Sept. 2013 2000 € pro Bildungsscheck. Ob Sie einen Bildungsscheck einsetzen können und welche Beratungsstellen in Ihrer Nähe liegen, erfahren Sie auf der Seite des www.mags.nrw.de
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Einen Prämiengutschein in Höhe von 50% der Fortbildungskosten, max. aber 500 EURO können Erwerbstä-tige erhalten, mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Hotline 0800 - 2623 000 oder über eine E-Mail an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Weiterbildungssparen
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht nicht verloren. Damit können Sie längerfristige und oft auch finanziell aufwendige Fortbildungen leichter finanzieren. Einkommensgrenzen gelten hier nicht. Sie können Weiterbildungssparen auch mit dem Prämiengutschein kombinieren – also mit dem Prämiengutschein die Kosten reduzieren und den Rest über Weiterbildungssparen finanzieren. Genaueres hierzu erfahren Sie über www.bildungspraemie.info oder in der persönlichen Prä-mienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen |